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Langholztransporte und Transporte von Langholzabschnitten
(Stämme)
1. Langholztransporte (Stämme über 6m Länge):
1.1 Zugmaschine und Nachläufer mit Drehschemeln, Keil- oder
Zahnleisten und Rungen oder Sattelauflieger mit Schemeln,
Keil- oder Zahnleisten und Rungen.
1.2 In der unteren Lage liegen die Stämme auf den Keil- oder
Zahnleisten auf.
1.3 Die weiteren Stämme sind zwischen die Rungen gestapelt;
dabei sollte möglichst ein Drittel der dicken Enden nach hinten
geladen sein.
1.4 Die zulässigen Maße und Gewichte von Fahrzeug und Ladung
sind eingehalten.
1.5 Die Rungen überragen die Ladung.
1.6 An jedem Drehschemel ist die Ladung durch 2 Zurrgurte
mit jeweils 1 Langhebelratsche auf die Auflagen niedergezurrt
- die Ratschenjeweils gegenüberliegend. Bei Sattelaufliegern
4 Zurrgurte mit Langhebelratschen an den entsprechenden Anschlagpunkten
am Sattelauflieger.
2. Transporte mit Abschnitten von Stämmen
bis 6m Länge:
2.1 Transportfahrzeuge wie oben
2.1.1 Alternativ bei Transportfahrzeugen mit durchgehender
Ladefläche und Rungen: Zwischen zwei gegenüberstehenden Rungen
sind Keil- bzw. Zahnleisten, Riffelbleche oder andere Formschluss
gewährende Einrichtungen angebracht. Sie können lose aufliegen,
wenn sie von den Rungen in Längsrichtung und seitlich formschlüssig
gehalten werden. Alternativ dazu, wenn solche Einrichtungen
zur Gewährleistung des Formschlusses nicht vorhanden sind:
Der vordere Stapel ist formschlüssig nach vorn gegen eine
Stirnwand oder gegen eine formschlüssig befestigten, mindestens
10 cm hohen Balken geladen. Alle weiteren Stapel sind formschlüssig
an den davor stehenden Stapel oder ebenfalls gegen einen formschlüssig
befestigten, mindestens 10 cm hohen Balken geladen.
2.2 In der unteren Lage liegen die Stämme auf den Keil-, Zahnleisten
oder Riffelblechen auf, oder andere Einrichtungen (wie unter
2.1.1 2. Absatz erläutert) verhindern ein Verrutschen der
unteren Lage der Ladung nach vorn.
2.3 Alle Stapel sind zwischen zwei Rungenpaaren gestapelt,
die dicken Enden möglichst gleichmäßig nach vorn und hinten.
2.4 Die zulässigen Maße und Gewichte von Fahrzeug und Ladung
sind eingehalten.
2.5 Die Rungen überragen die Ladung.
2.6 Die Ladung ist jeweils durch Zurrgurte mit Langhebelratschen
auf die Auflagen niedergezurrt.
2.7 Die Anzahl der erforderlichen Zurrgurte bemisst sich nach
Länge der geladenen Stämme:
2.7.1 Bis 4 Meter (längs geladen): 1 Zurrgurt pro Stapel.
2.7.2 Über 4 bis 6 Meter (bei Gliederzügen auch bis max. 8
Meter): 2 Zurrgurte pro Stapel. Es ist für die Überprüfung
nach der Checkliste ohne Bedeutung, ob die Stämme nass oder
trocken, geschält oder ungeschält sind.
Die Checkliste können Sie auch hier
als PDF-Datei herunterladen.
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