Startseite
Aktuelles
Über uns
Anfragen & Sonstiges
Aktuelle Schwerpunkte
Erfolge der 90er Jahre
Langfristige Ziele
Ansprechpartner
Mitgliedschaft
Links
Impressum
Checkliste Ladungssicherung
 

Langholztransporte und Transporte von Langholzabschnitten (Stämme)

1. Langholztransporte (Stämme über 6m Länge):

1.1 Zugmaschine und Nachläufer mit Drehschemeln, Keil- oder Zahnleisten und Rungen oder Sattelauflieger mit Schemeln, Keil- oder Zahnleisten und Rungen.
1.2 In der unteren Lage liegen die Stämme auf den Keil- oder Zahnleisten auf.
1.3 Die weiteren Stämme sind zwischen die Rungen gestapelt; dabei sollte möglichst ein Drittel der dicken Enden nach hinten geladen sein.
1.4 Die zulässigen Maße und Gewichte von Fahrzeug und Ladung sind eingehalten.
1.5 Die Rungen überragen die Ladung.
1.6 An jedem Drehschemel ist die Ladung durch 2 Zurrgurte mit jeweils 1 Langhebelratsche auf die Auflagen niedergezurrt - die Ratschenjeweils gegenüberliegend. Bei Sattelaufliegern 4 Zurrgurte mit Langhebelratschen an den entsprechenden Anschlagpunkten am Sattelauflieger.

2. Transporte mit Abschnitten von Stämmen bis 6m Länge:

2.1 Transportfahrzeuge wie oben
2.1.1 Alternativ bei Transportfahrzeugen mit durchgehender Ladefläche und Rungen: Zwischen zwei gegenüberstehenden Rungen sind Keil- bzw. Zahnleisten, Riffelbleche oder andere Formschluss gewährende Einrichtungen angebracht. Sie können lose aufliegen, wenn sie von den Rungen in Längsrichtung und seitlich formschlüssig gehalten werden. Alternativ dazu, wenn solche Einrichtungen zur Gewährleistung des Formschlusses nicht vorhanden sind: Der vordere Stapel ist formschlüssig nach vorn gegen eine Stirnwand oder gegen eine formschlüssig befestigten, mindestens 10 cm hohen Balken geladen. Alle weiteren Stapel sind formschlüssig an den davor stehenden Stapel oder ebenfalls gegen einen formschlüssig befestigten, mindestens 10 cm hohen Balken geladen.
2.2 In der unteren Lage liegen die Stämme auf den Keil-, Zahnleisten oder Riffelblechen auf, oder andere Einrichtungen (wie unter 2.1.1 2. Absatz erläutert) verhindern ein Verrutschen der unteren Lage der Ladung nach vorn.
2.3 Alle Stapel sind zwischen zwei Rungenpaaren gestapelt, die dicken Enden möglichst gleichmäßig nach vorn und hinten.
2.4 Die zulässigen Maße und Gewichte von Fahrzeug und Ladung sind eingehalten.
2.5 Die Rungen überragen die Ladung.
2.6 Die Ladung ist jeweils durch Zurrgurte mit Langhebelratschen auf die Auflagen niedergezurrt.
2.7 Die Anzahl der erforderlichen Zurrgurte bemisst sich nach Länge der geladenen Stämme:
2.7.1 Bis 4 Meter (längs geladen): 1 Zurrgurt pro Stapel.
2.7.2 Über 4 bis 6 Meter (bei Gliederzügen auch bis max. 8 Meter): 2 Zurrgurte pro Stapel. Es ist für die Überprüfung nach der Checkliste ohne Bedeutung, ob die Stämme nass oder trocken, geschält oder ungeschält sind.

Die Checkliste können Sie auch hier als PDF-Datei herunterladen.

Zurück