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1) Arbeitssicherheit
Ein ursprünglich zentraler Schwerpunkt der BdHG - Arbeit
ist mittlerweile schon größtenteils aus dem Blickfeld entschwunden:
Die Arbeitssicherheit. Die Verlagerung der Durchführung des
Transportschnittes auf die Seite der Forstwirtschaft war ein
langwierig erkämpfter Erfolg der 90er Jahre. Mittlerweile
wird in vielen Regionen der Transportschnitt größtenteils
durch die Forstverwaltungen durchgeführt. Nun gilt es, das
Ergebnis auf alle Landesforstverwaltungen und Privatforsten
zu übertragen.
2) Seitliche Kenntlichmachung
Die Bundesvereinigung des Holztransport-Gewerbes konnte sich
erfolgreich gegen behördliche Pläne wehren, zur seitlichen
Kenntlichmachung an Langholzfahrzeugen mit Lampen bestückte
Seile oder reflektierende durchgehende Folien von Zugmaschine
zu Nachläufer zu spannen. Statt dessen einigte man sich, dass
eine seitliche Kenntlichmachung auch durch Reflektoren entlang
des Kabelbaums zwischen Zugmaschine und Nachläufer zu erreichen
sei. Das Ergebnis wurde in die StVZO § 51 a (7) aufgenommen.
3) Bildungsreisen
In den 90er Jahren organisierte die Bundesvereinigung des
Holztransport-Gewerbes diverse Studienreisen. In Norwegen
wurde der norwegische Holztransport-Verband besucht, eine
Reise zum finnischen Holztransport-Verband wurde mit Hilfe
der Fa. Loglift organisiert, und in Schweden fand ein Besuch
auf der "Elmia" statt.
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